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Arbeiten an Amphibiengewässern starten Mitte August

Landschaftspflegeverband Schwalm-Eder e.V. (LPV) und Obere Naturschutzbehörde veranlassen Maßnahmen an Feuchtbiotopen in Borken und Schwalmstadt – Umsetzung startet im August 

 

Laubfroschrufer 26052026_Christian Gelpke

„Sonnig, warm und vor allem frei von Fischen – so sollten geeignete Laichgewässer für den streng geschützten Laubfrosch besonders während des Frühsommers aussehen“, erklärt Franziska Mehlhorn, Geschäftsführerin des LPV Schwalm-Eder. In den sich erwärmenden Flachwasserteichen klebt der nur 5 cm große Laubfrosch seine Eier im Frühsommer an unterwasserliegende Pflanzenhalme. Der Nachwuchs schlüpft im Wasser und entwickelt sich dort, bis er bereit ist, als junger Hüpferling an Land zu gehen. Die Entwicklungsdauer hängt dabei stark von den Lebensraumbedingungen wie der Wassertemperatur ab. Bis zur nächsten Paarungszeit verbringen Laubfrösche ihr Leben anschließend in umliegenden Feuchtbrachen oder Gehölzbeständen und überwintern unter Steinen, Totholz oder in Erdlöchern.

Amphibienlebensräume erfordern Pflegemaßnahmen

Da viele Amphibienlebensräume im Schwalm-Eder-Kreis heutzutage nur noch Sekundärlebensräume der vom Menschen nutzbar gemachten Auen sind, ist der Erhalt dieser Lebensräume und ihrer unterschiedlichen Arten häufig nur noch durch regelmäßige und fachgerechte Pflegemaßnahmen möglich. Das betrifft laut Mehlhorn in den Auengebieten besonders das Offenhalten von Laichgewässern, Gräben und extensiv genutzten Feuchtbrachen durch gezielte Gehölzrückschnitte oder Beweidung. Auch das Entschlammen verlandender Flachwasserteiche oder deren Neuanlage sind wichtige Maßnahmen. 

Im Rahmen eines sogenannten „Artenschutzmaßnahmenplans“ zugunsten des Laubfroschs im Schwalm-Eder-Kreis wurden gezielt Flächen ausgewählt, die bei Umsetzung geeigneter Pflegemaßnahmen und Biotopaufwertung zum Erhalt des Laubfroschs und anderer Amphibienarten beitragen sollen. Der LPV betreut in enger Zusammenarbeit mit den Naturschutzbehörden und in Abstimmung mit relevanten Akteuren vor Ort die Umsetzung einiger dieser Flächen im Schwalm-Eder-Kreis, unter anderem auch in den Städten Borken und Schwalmstadt. 

zugewachsenes Laichgewässer_LPV  

Laubfroschlebensraum_LPV 

Gehölzrückschnitte für gewöhnlich nur außerhalb der Brut- und Setzzeit

Da die Pflegemaßnahmen oft auch den Rückschnitt von Gehölzen beinhalten, erfolgt die Umsetzung für gewöhnlich außerhalb der Brut- und Setzzeit, also zwischen dem 01. Oktober bis spätestens zum 28. Februar eines Jahres, um eine Beeinträchtigung ebenfalls geschützter Brutvögel zu vermeiden. 

„In diesem Jahr weichen wir in Abstimmungen mit den zuständigen Naturschutzbehörden an insgesamt vier sehr nassen Standorten in Borken und Schwalmstadt von diesem Vorgehen ab und beginnen bereits ab Mitte August mit ersten Arbeiten. Wir machen uns dabei die trockenen Bedingungen in diesem Jahr zunutze, um Maßnahmen mit schweren Maschinen wie einem Bagger auf sonst sehr nassen Flächen möglichst bodenschonend umsetzen zu können“, erläutert die Biologin. Dieses Vorgehen sei aber nur in enger Abstimmung und im Einvernehmen mit den zuständigen Naturschutzbehörden sowie nach vorheriger Kontrolle der betroffenen Flächen auf brütende Vögel oder andere geschützte Arten durch fachkundige Personen möglich. Die betroffenen Flächen liegen nahe Schwalmstadt-Allendorf, sowie zwischen den Stadtteilen Rommershausen und Dittershausen. Im Stadtgebiet Borken sind Flächen nahe der Stadtteile Borken-Stolzenbach sowie zwischen Haarhausen und Dillich betroffen. 

Die teils öffentlichen teils privaten Eigentümer der Flächen sowie betroffene Bewirtschafter sind in die Planungen eingebunden und unterstützen die Maßnahmen. Die Arbeit des LPV wird gefördert durch das Land Hessen. Landwirtschaft, Naturschutz und Kommunen setzen im LPV gemeinsam Maßnahmen für den Erhalt unserer Kulturlandschaft und ihrer Artenvielfalt um.

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Veröffentlichung

Do, 13. August 2026

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