Kennarten/Ökoregel 5 - Praxisübung

05.​05.​2026 von Uhr

Wie erkenne ich artenreiches Grünland? Und wie kann ich den Artenreichtum auf meinen Flächen gezielt fördern? Außerdem stellt sich für viele Betriebe die Frage: Welche Flächen kommen für die Öko-Regelung 5 in Betracht und wie läuft die richtige Erfassung ab?

Diesen Fragen wollen wir – das Amt für Landwirtschaft und Landentwicklung des Schwalm-Eder-Kreises, der Landschaftspflegeverband SEK und die Biodiversitätsberatung des Landesbetriebs Landwirtschaft Hessen – gemeinsam mit Ihnen bei einer praxisnahen Grünlandbegehung im Landkreis nachgehen. 

Direkt auf der Fläche schauen wir uns typische Grünlandbestände an, besprechen Möglichkeiten zur Förderung der Artenvielfalt und üben die Bestimmung der hessischen Kennarten.

Für die Pflanzenbestimmung können Sie gerne ein internetfähiges Smartphone mitbringen und sich vorab die kostenlose App Flora Incognita (von der technischen Uni Ilmenau zur Pflanzenbestimmung) herunterladen.

Die Veranstaltung wird am Dienstag, den 28.04.2026 und am Dienstag, den 05.05.2026 angeboten. Weitere Informationen folgen.

 

Inhalte der Veranstaltung:

Die Grünlandbegehung bietet Gelegenheit zum fachlichen Austausch, zur Auffrischung der Artenkenntnis und zur praxisnahen Einschätzung der eigenen Flächen.

 

Hintergrund:
Seit 2023 können landwirtschaftliche Betriebe über die Öko-Regelung 5 eine Förderung für artenreiches Grünland erhalten, wenn auf einer Fläche mindestens vier der hessischen Kennarten nachgewiesen werden. Eine sichere Bestimmung dieser Arten sowie die richtige Einschätzung der eigenen Grünlandbestände im Jahresverlauf sind daher entscheidend für eine korrekte Erfassung und Dokumentation.

 

Einladung_Kennarten_OeR5_2026.pdf

 
Foto zur Veranstaltung

 

Veranstaltungsort

28. April in Schwalmstadt-Dittershausen + 5. Mai nördlicher Schwalm-Eder-Kreis (Ort folgt)

 

Veranstalter

Landesamt für Landwirtschaft, Amt für Landwirtschaft (Schwalm-Eder-Kreis) und Landschaftspflegeverband Schwalm-Eder e.V.